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Vertretungsbescheinigung für Limited mit Apostille

Deut­sche Amts­ge­rich­te ver­lan­gen für UK Limi­t­eds häu­fig Ver­tre­tungs­be­schei­ni­gun­gen, die von einem eng­li­schen Notar beglau­bigt und mit einer soge­nann­ten Apos­til­le ver­se­hen sein müs­sen. Für bestimm­te Vor­gän­ge rei­chen gewöhn­li­che Ver­tre­tungs­be­schei­ni­gun­gen deut­scher Nota­re nach § 21 BNo­tO nicht aus, bzw. wer­den nicht aner­kannt. Dies stützt sich auf zahl­rei­che Gerichts­be­schlüs­se, wie z.B. des OLG Nürn­berg vom 25. März 2014 zu Az. 15 W 381/14.

In Zusam­men­ar­beit mit dem Com­pa­nies House in Car­diff und einem Lon­do­ner Nota­ri­at kön­nen wir jetzt anbie­ten, die benö­tig­ten Ver­tre­tungs­be­schei­ni­gun­gen für Sie zu erstel­len. Die Ver­tre­tungs­be­schei­ni­gun­gen wer­den umge­hend vom Bri­ti­schen Aus­wär­ti­gen Amt (FCDO – For­eign, Com­mon­wealth and Deve­lo­p­ment Office) mit einer Apos­til­le ver­se­hen und von dort an Sie bzw. direkt an Ihren deut­schen Notar versendet.

Was ist eine Vertretungsbescheinigung?

Der eng­li­sche Notar bestä­tigt nach Ein­sicht­nah­me in das Bri­ti­sche Han­dels­re­gis­ter beim Com­pa­nies House die recht­mä­ßi­ge Exis­tenz der Limi­t­ed, sowie die Daten der jeweils zur Ver­tre­tung gegen­über Drit­ten berech­tig­ten Direc­tors. Unse­re Ver­tre­tungs­be­schei­ni­gung wird dabei von Anfang an zwei­spra­chig in Deutsch und Eng­lisch erstellt, so dass für Sie spä­ter kei­ne Über­set­zungs­ge­büh­ren anfallen.

Was ist eine Apostille?

Eine Apos­til­le erleich­tert gemäß dem Haa­ger Über­ein­kom­men von 1961 den Nach­weis der Echt­heit von aus­län­di­schen öffent­li­chen Urkun­den. Im Fall der Ver­tre­tungs­be­schei­ni­gung für UK Limi­t­eds bestä­tigt die Apos­til­le vom Bri­ti­schen Aus­wär­ti­gen Amt (FCDO – For­eign, Com­mon­wealth and Deve­lo­p­ment Office) die Echt­heit der anhän­gen­den nota­ri­el­len Ver­tre­tungs­be­schei­ni­gung. Wei­te­re Details zu Apos­til­len und Ihrer Ver­wen­dung fin­den Sie in die­sem Arti­kel.

Wie können Sie die Vertretungsbescheinigung mit Apostille bestellen?

Bit­te ver­wen­den Sie hier­für unser Kon­takt­for­mu­lar oder beauf­tra­gen uns direkt durch Zah­lung per Pay­Pal. Bit­te tra­gen Sie dort den Namen der Limi­t­ed ein und geben uns Ihre Kontaktinformationen.

Was kostet die Vertretungsbescheinigung?

Unser Kom­plett­preis beträgt 649 Euro. Die Gebüh­ren des Bri­ti­schen Aus­wär­ti­gen Amtes sowie das Por­to für den Ver­sand nach Deutsch­land (gewöhn­lich per DHL) sind dar­in ent­hal­ten, so dass kei­ne wei­te­ren Kos­ten auf Sie zukom­men. Die Urkun­de wird von uns bereits zwei­spra­chig auf Deutsch und Eng­lisch erstellt, es fal­len spä­ter also auch kei­ne Über­set­zungs­ge­büh­ren an.

Wie lange dauert der Vorgang?

Wir erstel­len die Ver­tre­tungs­be­schei­ni­gun­gen noch am sel­ben Werk­tag, wenn Auf­trag und Zah­lung vor 12 Uhr bei uns ein­ge­hen, ansons­ten am nächs­ten Werk­tag. Das Bri­ti­sche Aus­wär­ti­ge Amt benö­tigt gewöhn­lich 2 Tage für die Erstel­lung und den Ver­sand der Apos­til­le. Post­lauf­zeit nach Deutsch­land beträgt wei­te­re 2 Tage, so dass ins­ge­samt mit einer Dau­er von min­des­tens 5 Werk­ta­gen aus­ge­gan­gen wer­den soll­te, bis die Ver­tre­tungs­be­schei­ni­gung mit Apos­til­le bei Ihnen bzw. Ihrem Notar ankommt.

Obligatorischer Hinweis für den deutschen Rechtsraum:
Wir bieten ausdrücklich keine Rechts- oder Steuerberatung an, sondern Dienstleistungen als Unternehmensberatung. Sollten unsere Kunden Rechts- oder Steuerberatung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz bzw. Steuerberatungsgesetz benötigen, verweisen wir sie grundsätzlich an uns bekannte Kanzleien, mit denen ein eigenes Mandatsverhältnis einzugehen ist.