Vertretungsbescheinigung für Limited mit Apostille
Deutsche Amtsgerichte verlangen für UK Limiteds häufig Vertretungsbescheinigungen, die von einem englischen Notar beglaubigt und mit einer sogenannten Apostille versehen sein müssen. Für bestimmte Vorgänge reichen gewöhnliche Vertretungsbescheinigungen deutscher Notare nach § 21 BNotO nicht aus, bzw. werden nicht anerkannt. Dies stützt sich auf zahlreiche Gerichtsbeschlüsse, wie z.B. des OLG Nürnberg vom 25. März 2014 zu Az. 15 W 381/14.
In Zusammenarbeit mit dem Companies House in Cardiff und einem Londoner Notariat können wir jetzt anbieten, die benötigten Vertretungsbescheinigungen für Sie zu erstellen. Die Vertretungsbescheinigungen werden umgehend vom Britischen Auswärtigen Amt (FCDO – Foreign, Commonwealth and Development Office) mit einer Apostille versehen und von dort an Sie bzw. direkt an Ihren deutschen Notar versendet.
Was ist eine Vertretungsbescheinigung?
Der englische Notar bestätigt nach Einsichtnahme in das Britische Handelsregister beim Companies House die rechtmäßige Existenz der Limited, sowie die Daten der jeweils zur Vertretung gegenüber Dritten berechtigten Directors. Unsere Vertretungsbescheinigung wird dabei von Anfang an zweisprachig in Deutsch und Englisch erstellt, so dass für Sie später keine Übersetzungsgebühren anfallen.
Was ist eine Apostille?
Eine Apostille erleichtert gemäß dem Haager Übereinkommen von 1961 den Nachweis der Echtheit von ausländischen öffentlichen Urkunden. Im Fall der Vertretungsbescheinigung für UK Limiteds bestätigt die Apostille vom Britischen Auswärtigen Amt (FCDO – Foreign, Commonwealth and Development Office) die Echtheit der anhängenden notariellen Vertretungsbescheinigung. Weitere Details zu Apostillen und Ihrer Verwendung finden Sie in diesem Artikel.
Wie können Sie die Vertretungsbescheinigung mit Apostille bestellen?
Bitte verwenden Sie hierfür unser Kontaktformular oder beauftragen uns direkt durch Zahlung per PayPal. Bitte tragen Sie dort den Namen der Limited ein und geben uns Ihre Kontaktinformationen.
Was kostet die Vertretungsbescheinigung?
Unser Komplettpreis beträgt 649 Euro. Die Gebühren des Britischen Auswärtigen Amtes sowie das Porto für den Versand nach Deutschland (gewöhnlich per DHL) sind darin enthalten, so dass keine weiteren Kosten auf Sie zukommen. Die Urkunde wird von uns bereits zweisprachig auf Deutsch und Englisch erstellt, es fallen später also auch keine Übersetzungsgebühren an.
Wie lange dauert der Vorgang?
Wir erstellen die Vertretungsbescheinigungen noch am selben Werktag, wenn Auftrag und Zahlung vor 12 Uhr bei uns eingehen, ansonsten am nächsten Werktag. Das Britische Auswärtige Amt benötigt gewöhnlich 2 Tage für die Erstellung und den Versand der Apostille. Postlaufzeit nach Deutschland beträgt weitere 2 Tage, so dass insgesamt mit einer Dauer von mindestens 5 Werktagen ausgegangen werden sollte, bis die Vertretungsbescheinigung mit Apostille bei Ihnen bzw. Ihrem Notar ankommt.